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VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 6 K 11.30444 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Afghanischer Staatsangehöriger; keine drohende politische Verfolgung bei in Deutschland geborenem Kind; Rückkehr nach Kabul für Kleinkind unzumutbar
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
Afghanistan, Kabul, Kindersterblichkeit, extreme Gefahrenlage, Kleinkind, Kleinkinder, Kind, Kinder, Trinkwasser, Zugang zu Trinkwasser, Abschiebungshindernis, besonders schutzbedürftig, sozialer Rückhalt, familiärer Rückhalt, soziale Verwurzelung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 6 K 11.30444
Nach § 60 Abs. 7 Satz 2, Abs. 11 AufenthG i. V. m. Art. 15 lit. c RL 2004/83/EG als vor § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorrangiger Anspruchsgrundlage (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198, 202 f.) ist von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat abzusehen, wenn ihm dort als Angehöriger der Zivilbevölkerung eine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts droht.Die Frage, ob die in Afghanistan oder Teilen von Afghanistan stattfindenden gewalttätigen Auseinandersetzungen nach Intensität und Größenordnung als vereinzelt auftretende Gewalttaten im Sinn von Art. 1 Nr. 2 ZP II oder aber als anhaltende Kampfhandlungen bewaffneter Gruppen im Sinne von Art. 1 Nr. 1 ZP II zu qualifizieren sind, kann dahinstehen, weil der Kläger bei einer Rückkehr keiner individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt wäre (s. dazu BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198, 213 f.; vom 17.11.2011 NVwZ 2012, 454, 455).
- BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 6 K 11.30444
Erforderlich ist eine Gesamtschau sämtlicher Gefahren (BVerwG vom 12.7.2001 BVerwGE 114, 379, 382; vom 29.6.2010 NVwZ 2011, 48). - BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
Auszug aus VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 6 K 11.30444
Die dargelegte Rechtsauffassung ergibt sich nunmehr auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 2007 (BVerwG Az. 10 C 8.07 RdNr. 22).
- BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …
Auszug aus VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 6 K 11.30444
Erforderlich ist eine Gesamtschau sämtlicher Gefahren (BVerwG vom 12.7.2001 BVerwGE 114, 379, 382; vom 29.6.2010 NVwZ 2011, 48). - BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 6 K 11.30444
Die Frage, ob die in Afghanistan oder Teilen von Afghanistan stattfindenden gewalttätigen Auseinandersetzungen nach Intensität und Größenordnung als vereinzelt auftretende Gewalttaten im Sinn von Art. 1 Nr. 2 ZP II oder aber als anhaltende Kampfhandlungen bewaffneter Gruppen im Sinne von Art. 1 Nr. 1 ZP II zu qualifizieren sind, kann dahinstehen, weil der Kläger bei einer Rückkehr keiner individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt wäre (s. dazu BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198, 213 f.; vom 17.11.2011 NVwZ 2012, 454, 455). - VGH Baden-Württemberg, 14.05.2009 - A 11 S 983/06
Keine Änderung des Prüfungsumfangs des Berufungsgerichts in einer Streitigkeit …
Auszug aus VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 6 K 11.30444
Trotz der teilweise äußerst schlechten Sicherheits- und Versorgungslage kann allerdings nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass jeder Rückkehrer aus Europa den Tod oder schwerste Gesundheitsschäden bei einer Rückführung nach Kabul erleiden müsste (vgl. hierzu auch BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 RdNrn. 34 ff.; VGH BW vom 14.5.2009 Az. A 11 S 983/06 RdNr. 28). - VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394
Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan …
Auszug aus VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 6 K 11.30444
Trotz der teilweise äußerst schlechten Sicherheits- und Versorgungslage kann allerdings nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass jeder Rückkehrer aus Europa den Tod oder schwerste Gesundheitsschäden bei einer Rückführung nach Kabul erleiden müsste (vgl. hierzu auch BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 RdNrn. 34 ff.; VGH BW vom 14.5.2009 Az. A 11 S 983/06 RdNr. 28). - VGH Bayern, 12.05.2011 - 13a ZB 10.30340
Asylrecht Afghanistan; Verfahrensmangel: Begründung des Urteils; grundsätzliche …
Auszug aus VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 6 K 11.30444
Das Gericht darf keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. dazu BayVGH vom 12.5.2011 Az. 13a ZB 10.30340 RdNr. 9). - VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30394
Asyl Afghanistan; Gefahrendichte Ostregion - Provinz Nangarhar; Glaubhaftigkeit
Auszug aus VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 6 K 11.30444
Dafür, dass der Grad willkürlicher Gewalt in der Heimatprovinz des Klägers, ..., ein so hohes Niveau erreicht hat, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dieser Region einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre, bestehen aufgrund der derzeitigen Auskunftslage keine hinreichenden Anhaltspunkte (zu der Wahrscheinlichkeit, in der Ostregion Opfer eines Anschlags zu werden, s. BayVGH vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30394 RdNr. 20).